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Hilfswerk HOFFNUNGSSTRAHL ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Siegen, St.Nr. 342/5929/0190 vom 29. November 2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen ausschließlich und unmittelbar zur Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO verwendet werden, insbesondere zur Förderung der Religion nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
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Hilfswerk HOFFNUNGSSTRAHL e.V.
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